Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

acanzo.de Internetdienstleistungen
Inh. Falko Schneeweiß, Wenceslaigasse 18, 04808 Wurzen
 
 
1.        Allgemeines
1.1.       Die nachfolgenden Bedingungen gelten für alle Verträge zwischen acanzo.de Internetdienstleistungen Falko Schneeweiß (nachfolgend Auftragnehmer genannt) und dem Auftraggeber ausschließlich. Dies gilt insbesondere auch dann, wenn der Auftraggeber Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) verwendet und diese entgegenstehende oder von den hier aufgeführten Bedingungen abweichende Bedingungen enthalten.
1.2.       Auch gelten die hier aufgeführten Bedingungen, wenn der Auftragnehmer in Kenntnis entgegenstehender oder von den hier aufgeführten Bedingungen abweichender Bedingungen des Auftraggebers den Auftrag vorbehaltlos ausführt.
 
2.        Gestaltungsfreiheit
2.1.       Im Rahmen eines Auftrags zur Design-Leistung, sowohl im Bereich Webdesign, Print oder jedem anderen Medium besteht Gestaltungsfreiheit. Reklamationen hinsichtlich der künstlerischen Gestaltung sind ausgeschlossen. Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Produktion Änderungen, hat er die Mehrkosten zu tragen. Der Auftragnehmer behält den Vergütungsanspruch für bereits begonnene Arbeiten.
 
3.        Urheberrecht Nutzungsrecht
3.1.       Jeder dem Auftragnehmer erteilte Auftrag ist ein Urheberwerkvertrag, der auf die Einräumung von Nutzungsrechten an den Werkleistungen gerichtet ist.
3.2.       Alle Entwürfe und Reinzeichnungen unterliegen dem Urheberrechtsgesetz. Die Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes gelten zwischen den Parteien auch dann, wenn die erforderlichen Schutzvoraussetzungen im Einzelfall nicht gegeben sein sollten. Damit stehen dem Auftragnehmer insbesondere die urheberrechtlichen Ansprüche aus §§ 97 ff. UrhG zu.
3.3.       Die Entwürfe und Reinzeichnungen dürfen ohne ausdrückliche Einwilligung des Auftragnehmers weder im Original noch bei der Reproduktion verändert werden. Jede Nachahmung – auch von Teilen – ist unzulässig. Ein Verstoß gegen diese Bestimmung berechtigt den Auftragnehmer, eine Vertragsstrafe in Höhe der doppelten vereinbarten Vergütung zu verlangen.
3.4.       Der Auftragnehmer überträgt dem Auftraggeber die für den jeweiligen Zweck erforderlichen Nutzungsrechte. Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird jeweils nur das einfache Nutzungsrecht übertragen. Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung der Vergütung über.
3.5.       Vorschläge oder sonstige Mitarbeit des Auftraggebers oder seiner Mitarbeiter haben keinen Einfluss auf die Höhe der Vergütung. Sie begründen kein Miturheberrecht.


4.        Vorlagen und Inhalte
4.1.       Für alle an den Auftragnehmer zur Weiterverarbeitung und/oder Veröffentlichung übermittelten Vorlagen und Inhalte ist ausschließlich der Auftraggeber verantwortlich. Der Auftraggeber versichert ausdrücklich, dass er zur Verwendung aller übergebenen Vorlagen und Inhalte berechtigt ist und dass die Bereitstellung und Veröffentlichung der von ihm gelieferten Vorlagen und Inhalte nicht gegen deutsches Recht, den guten Sitten, Urheber-, Datenschutz- und Wettbewerbsrecht verstößt.
4.2.       Der Auftraggeber stellt den Auftragnehmer von etwaigen Ansprüchen Dritter in diesem Zusammenhang frei.


5.        Angebote
5.1.       Unsere Angebote verstehen sich freibleibend und unverbindlich. Änderungen, die sich als technisch nötig erweisen oder im Sinne einer besseren Performance angeraten erscheinen und unter Berücksichtigung der Interessen des Auftraggebers zumutbar sind, bleiben vorbehalten.
 
6.        Vergütung
6.1.       Sämtliche Preise verstehen sich netto zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer und auftragsspezifischer Sonderausgaben.
6.2.       Die Anfertigung von Entwürfen und sämtliche sonstigen Tätigkeiten, die der Auftragnehmer für den Auftraggeber erbringt, sind kostenpflichtig, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist. Wenn keine Preisabsprachen getroffen wurden, gilt die jeweils bei Vertragsabschluß geltende Preisliste.
 
7.        Sonderleistungen, Reisekosten
7.1.       Sonderleistungen wie beispielsweise die nachträgliche Umarbeitung oder Änderung bereits erbrachter Leistungen werden nach Zeitaufwand gesondert berechnet.
7.2.       Der Auftragnehmer ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber verpflichtet sich, dem Auftragnehmer entsprechende Vollmacht zu erteilen.
7.3.       Soweit im Einzelfall Verträge über Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftragnehmers abgeschlossen werden, verpflichtet sich der Auftraggeber, den Auftragnehmer im Innenverhältnis von sämtlichen Verbindlichkeiten freizustellen, die sich aus dem Vertragsabschluß ergeben. Dazu gehört insbesondere die Übernahme der Kosten.
7.4.       Reisekosten und Spesen für Reisen, die im Zusammenhang mit dem Auftrag zu unternehmen und mit dem Auftraggeber abgesprochen sind, sind vom Auftraggeber zu erstatten.
 
8.        Zahlungsbedingungen
8.1.       Zahlungen sind sofort nach Erhalt der Rechnung ohne weitere Abzüge fällig.
8.2.       Bei Überschreitung von Zahlungsfristen ist der Auftragnehmer auch ohne Mahnung berechtigt, Verzugszinsen mit 3 % über dem Diskontsatz zu berechnen. Ferner sind sämtliche Mahn- und Inkassokosten zu ersetzen.
8.3.       Gerät der Auftraggeber in Zahlungsverzug, so ist der Auftragnehmer berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Liegt im Falle eines Zahlungsverzugs ein längerfristiger Dienstleistungsvertrag (Internetpräsenz) vor, so ist der Auftragnehmer berechtigt, die Internetpräsenz des Auftraggebers sofort zu sperren.
 
9.        Nutzerkennung und Passwort
9.1.       Erhält der Auftraggeber im Rahmen der vereinbarten Leistung Nutzerkennung und Passwort zur eigenen Pflege seiner Internetpräsenz auf dem Server des Auftragnehmers, verpflichtet er sich, diese Zugangsdaten vertraulich zu behandeln und nicht an Unbefugte weiterzugeben. Der Auftraggeber haftet für jeden Missbrauch und Schaden, der aus unberechtigter oder fehlerhafter Verwendung dieser Zugangsdaten entsteht.
 
10.      Internet-Domain
10.1.    Soweit Gegenstand der vereinbarten Leistungen auch die Vergabe und/oder Pflege von Internet-Domains ist, wird der Auftragnehmer lediglich als Vermittler tätig. Die Daten zur Registrierung von Domainnamen werden über den Provider des Auftragnehmers an die DENIC, InterNIC oder eine andere Organisation zur Domainvergabe weitergeleitet. Weder der Auftragnehmer noch dessen Provider hat auf die Domainvergabe Einfluss.
10.2.    Der Auftraggeber kann von einer Zuteilung des Domainnamens erst ausgehen, wenn diese durch die entsprechende Organisation bestätigt ist.
10.3.    Der Auftragnehmer übernimmt keine Gewähr dafür, dass die für den Auftraggeber beantragten und delegierten Domainnamen frei von Rechten Dritter sind oder auf Dauer Bestand haben. Vielmehr versichert der Auftraggeber, dass er mit der Bestellung des Domainnamens wissentlich kein Warenzeichen einer fremden Firma verletzt bzw. der Domainname nicht markenrechtlich geschützt ist.
10.4.    Der Auftraggeber stellt den Auftragnehmer von allen Ansprüchen frei, die Dritte gegen den Auftragnehmer wegen der Verletzung solcher Rechte stellen.
10.5.    Jede vom Auftraggeber bestellte Domain wird auf den Namen des Auftraggebers zur Registrierung angemeldet, das heißt, Eigner (sog. Admin-C) des Domainnamens ist immer der Auftraggeber und nicht der Auftragnehmer.
 
11.      Korrektur, Produktionsüberwachung und Belegmuster
11.1.    Vor Ausführung der Vervielfältigung sind dem Auftragnehmer Korrekturmuster vorzulegen.
11.2.    Die Produktionsüberwachung durch den Auftragnehmer erfolgt nur aufgrund besonderer Vereinbarung. Bei Übernahme der Produktionsüberwachung ist der Auftragnehmer berechtigt, nach eigenem Ermessen die notwendigen Entscheidungen zu treffen und entsprechende Anweisungen zu geben. Er haftet für Fehler nur bei eigenem Verschulden und nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
11.3.    Von allen vervielfältigten Arbeiten überlässt der Auftraggeber dem Auftragnehmer 5 einwandfreie ungefaltete Belege unentgeltlich. Der Auftragnehmer ist berechtigt, diese Muster zum Zwecke der Eigenwerbung zu verwenden.
 
12.      Haftung und Gewährleistung
12.1.    Der Auftragnehmer verpflichtet sich, den Auftrag mit größtmöglicher Sorgfalt auszuführen, insbesondere auch ihm überlassene Vorlagen, Unterlagen, Muster, etc. sorgfältig zu behandeln.
12.2.    Der Auftragnehmer verpflichtet sich, seine Erfüllungsgehilfen sorgfältig auszusuchen und anzuleiten. Darüber hinaus haftet er für seine Erfüllungsgehilfen nicht. Sofern der Auftragnehmer notwendige Fremdleistungen in Auftrag gibt, sind die jeweiligen Auftragnehmer keine Erfüllungsgehilfen des Auftragnehmers. Der Auftragnehmer haftet nur für eigenes Verschulden und nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
12.3.    Mit der Freigabe von Entwürfen, Reinausführungen oder Reinzeichnungen durch den Auftraggeber übernimmt dieser die Verantwortung für die Richtigkeit von Text und Bild. Für die vom Auftraggeber freigegebenen Entwürfe, Texte, Reinausführungen und Reinzeichnungen entfällt jede Haftung des Auftragnehmers.
12.4.    Beanstandungen gleich welcher Art sind innerhalb von 14 Tagen nach Ablieferung des Werks schriftlich beim Auftragnehmer geltend zu machen. Danach gilt das Werk als mangelfrei angenommen.
 
13.      Schlussbestimmungen
13.1.    Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Unwirksamkeit einer der vorstehenden Bedingungen berührt die Geltung der übrigen Bestimmungen nicht.
13.2.    Gerichtsstand ist der Sitz des Auftragnehmers.
 
 
 
Stand: 01.07.2006